Showlasersicherheit ( LSB Kurse )

GT-TECH Laser ist die Vermittlung von Lasersicherheit sehr wichtig! Laserstrahlen können die Sehkraft stark beeinträchtigen, wenn mit dem Medium falsch umgegangen wird. Das wollen wir unter allen Umständen vermeiden!

Lasersicherheit bezieht sich zum einen auf die Laserprojektoren selber, die mit entsprechender Technik (z.B. aktive Strahlüberwachung) ausgestattet sein müssen. Zum anderen spielt der Aufstellungsort (z.B. mind. 2,7m Höhe) des Showlasers, sowie die räumlichen Gegebenheiten (z.B. reflektierende Flächen) eine große Rolle. Dazu kommen mechanische und auch softwaretechnische Möglichkeiten die Lasersicherheit entsprechend der gewünschten Nutzung zu optimieren. Nicht zuletzt ist auch die Ausgabe (stehend, bewegend) selbst entscheidend. Weiter unten mehr dazu.

Die Lasersicherheit sollte immer durch einem LSB ( Laserschutzbeauftragter, Definition: siehe unten ) sichergestellt werden, da dieser entsprechend geschult wurde. Ein Laserschutzbeauftragter “muss” während des Betriebes anwesend sein.

Heutzutage kann sich jeder die Laserschutzbestimmungen eines jeden Landes aus dem Internet holen. Die praktische Anwendung ist jedoch von Einsatzort zu Einsatzort sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen werden in der Fachliteratur zumeist nicht berücksichtigt – spielen aber eine wesentliche Rolle. Wir werden zum Beispiel oft gefragt, warum im Internet keine Angaben von Mindestabständen zwischen Laser und Publikum zu finden sind? Die Antwort darauf lautet: Das lässt sich einfach nicht sagen, ohne sämtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, oder die Art der Ausgabe zu kennen.

Ich werde an Hand eines praktischen Beispiels darstellen, warum die Angabe von Mindestabständen vom Laser zum erst möglichen Betrachter nie angegeben wird:

Nachdem Sie ihren Laser installiert haben, können Sie nun auf der gegenüber liegenden Wand ein Bild projizieren. Dieses kann entweder 1m x 1m groß sein, aber auch 5m x 5m. Der Abstand vom Laser zur Wand bleibt dabei der Gleiche. Nun kann sich jeder ausmalen, dass die Leistung des Lasers einmal auf einem Quadratmeter, einmal auf 50 Quadratmeter verteilt wird. Das alleine macht die Angabe für einen Mindestabstand, ohne diese Info, unmöglich.

Nun… gehen wir davon aus, dass sie den Ausgabewinkel mit 5m x 5m festlegen. Es folgt ein weiteres Beispiel, das auch jetzt noch keine “generelle” Aussage zum Mindestabstand getroffen werden kann.

Sie projizieren nun einen sich schnell drehenden Welleneffekt auf die Wand. Danach eine stehendes Bild! Wieder kann sich jeder den Unterschied ausmalen, den das für einen Betrachter macht, der in die Laserstrahlen schauen kann. Den Welleneffekt hat er nur kurz im Auge, da sich der Effekt schnell bewegt, die Strahlen des stehenden Bildes hingegen können ihn dauerhaft blenden. Wenn man also nicht weiß, was Sie ausgeben, kann man auch keine Empfehlung aussprechen.

All diese Themen werden während unserer Laserschutzseminare besprochen und erläutert. In den von uns abgehaltenen Kursen, die immer sehr praxisnah orientiert sind, werden Beispielsituationen dargestellt!

In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen die Möglichkeit, an einer unserer Schulungen zum Laserschutzbeauftragten teilzunehmen. Anmeldeformular hier!

Dieses Seminar befähigt die Teilnehmer zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftagten bei speziellen Anwendungen von Lasereinrichtungen, wie z. B. in den Anwendungsbereichen “Showlaser”, “Medizin”, “Kosmetik”, “Vermessung”, “Industrie” sowie anderer technischer Anwendungen bei denen Lasertechnik zum Einsatz kommt. Siehe “Teilnehmerkreis” weiter unten.

Wir führen diese Seminare in der Regel in den Räumlichkeiten unserer Partnerfirmen durch. Eine Ausnahme stellt das LSB Seminar in Frankfurt dar, wo wir uns in einem Konferenzraum des Mercure Messe Hotels ( nahe des Messegeländes ) treffen. Das Seminar in Frankfurt findet jedes Jahr im April zur Prolight & Sound Messe statt. Weitere sind im September und Januar eines jeden Jahres.

In allen Fällen führen wir die Seminare in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen für Lasersicherheit Dr. G. Uhlig a.D. ( ehemals TÜV Sued Industrieservice ) durch.

Die Kursgebühr beträgt in der Regel zwischen 299€ und 369€ inklusive gesetzlicher, deutscher MwSt. ( pro Person ).

Sie erhalten direkt im Anschluss an den Kurs ein offiziell anerkanntes Laserschutzzertifikat nach EN 60 825 und BGVB2 Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung in der „Sachkunde zum Laserschutzbeauftragten“ durch den Dozenten des Kurses ( Dr. G. Uhlig ) ausgehändigt.

Die Anmeldung zum LSB Kurs ist bis 30 Tage vor Kursbeginn “unverbindlich”. Eine Absage muss also aus organisatorischen Gründen bis spätestens 30 Tage vor dem Seminartermin erfolgen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Kursen “nicht” um Verkaufsveranstaltungen handelt. Vielmehr wird über die gesamte Seminarzeit das notwendige Fachwissen vermittelt, dass ein Laserschutzbeauftragter mit sich bringen muss.

 

Der Teilnehmerkreis:

 

  • Laserschutzbeauftragte aus der Industrie, die mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B, 4 arbeiten, insbesondere Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten für spezielle Anwendungen wahrnehmen ( u.a. Vermessungstechniker )
  • Mitarbeiter in Kliniken, Arztpraxen, Kosmetik- und Tattoo Studios in denen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betrieben werden.
  • Betreiber jeder Art von Showlasern in öffentlichen Umgebungen.
  • Technische Aufsichtsbeamte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowie Betriebs- und Personalräte aus dem Handwerk und der Industrie
  • Denken sie daran, dass jeder der den Laser bedient, diesen Schein benötigt! “Es reicht nicht” einen Laserschutzbeauftragten “in der Nähe” oder “in der Firma” zu haben.
  • Dieser Kurs ist auch für alle, die ihren Laserschutzschein nach 5 Jahren auffrischen wollen/müssen.

 

Kommende Termine:

Unsere LSB Seminare finden 3x im Jahr statt. Alle Termine werden auf der Anmeldeseite frühzeitig bekannt gegeben. Bei Fragen einfach anrufen.

 

Eine Empfehlung zum LSB Kurs:

Viele Kunden denken, man sollte zuerst einen LSB Kurs machen und sich dann mit der Showlasertechnik auseinander setzen. Das muss gar nicht so sein! Wenn sie bspw. schon Erfahrungen mit der Lasershow-Software gemacht haben und mal Sicherheitseinstellungen vorgenommen haben, wird ein LSB Kurs nicht mehr ganz so theoretisch. Man sieht bereits einen praxisorientierten Zusammenhang und kann den Seminarleiter ggfls. sogar gezielte Fragen stellen. Sie werden einen Günter Uhlig nur dieses eine Mal zu Gesicht bekommen – schlichtweg eine Gelegenheit um mehr zu erfahren, die man mit mehr Vorwissen besser nutzen kann! Natürlich dürfen Sie in der Öffentlichkeit keinen Laser bedienen, solange Sie keinen LSB Schein haben – aber das müssen Sie ja auch nicht.

 

Zuletzt noch ein Hinweis in Sachen Lasersicherheit.

Wichtig zu wissen ist, dass Pangolin Software eine Vielzahl an Sicherheitseinstellungen bietet, die unter anderem in unseren Pangolin Software Schulungen vermittelt werden – wichtig ist aber auch, dass beispielsweise der TÜV einige softwareseitige Sicherheitseinstellungen bei Showlaserabnahmen “nicht” berücksichtigt. Hier werden in der Regel “bauliche Maßnahmen” verlangt. Die “Pangolin Sicherheitslinse” ist ein Beispiel dafür.

Rufen Sie uns gerne jederzeit an, um ihre Fragen zu stellen. Bei diesem Thema gibt es ganz sicher keine dummen Fragen – und von uns ebenso sicher keine dummen Antworten!

 

Halbjährlicher LSB Kurs bei Musik Produktiv:
Schulung zum Laserschutzbeauftragten

 

Jährlicher LSB Kurs im Frankfurter Mercure Messe Hotel (zur Prolight & Sound Messe):
Schulung zum Laserschutzbeauftragten

 

Beispiel für ein Pangolin Software Seminar:
Schulung zum Laserschutzbeauftragten

 

Hier die Definition des Laserschutzbeauftragten ( LSB ):

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

GT-TECH Laser nimmt die Lasersicherheit sehr ernst. Lassen Sie sich gerne ausführlich beraten!

Auf der folgenden Seite ( externer Link zur Pangolin Webseite ) können Sie sich hier zu einem unserer LSB Kurse anmelden. Gerne geben wir Ihnen weitere Vorabauskünfte per Mail oder Telefon.

 
Muster zur Laseranmeldung!